Gesetzliche Grundlage unserer pädagogischen Arbeit
Der Kindergarten wird heute als Ergänzung und Unterstützung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit in der Familie gesehen.
Diese Aussage ist in verschiedenen Gesetzestexten verankert:
| Auszug aus dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG)
§ 22 Grundlage der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder Ganztags aufhalten, soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. |
| Der Eigenständige Erziehungs- und Bildungsauftrag des Kindergartens
"Der Erziehungsauftrag des Kindergartens besteht darin, Kindern aufgrund ihrer als zerrissen erlebten Welten, eingegrenzten Lebensräume und zerteilten Zeiten vielfältige Möglichkeiten zu bieten, gegenwärtig belastende und unverarbeitete, in der Vergangenheit liegende Erlebnisse und Erfahrungen zu verstehen, um gegenwärtiges Leben von sich und der Umwelt gefühlsmäßig zu begreifen und zu verstehen, Identität weiter zu entwickeln bzw. auszubauen, um zukünftige Lebenssituationen kompetent und in Verantwortung vor sich und anderen zu bewältigen. Der Bildungsauftrag des Kindergartens besteht in einer ganzheitlichen Unterstützung der Handlungs- Bildungs-, Leistungs- und Lernfähigkeit von Kindern unter besonderer Berücksichtigung kultureller Werte und religiöser Erfahrungen. (Krenz 1991). |
Auftrag des kirchlichen Kindergartens
| Auszug aus der Grundordnung der Erzdiözese Freiburg für kath. Tageseinrichtungen für Kinder
Die Tageseinrichtung für Kinder in der kirchlichen Trägerschaft ist ein Ort der Pfarrgemeinde, an dem die Kirche den Lebensverhältnissen von Kindern und Familien begegnet. Durch ihren personellen und finanziellen Einsatz bietet die Kirche Eltern und ihren Kindern eine Hilfe an. Die kirchlichen Tageseinrichtungen erfüllen einen von Staat und Gesellschaft anerkannten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die kirchlichen Tageseinrichtungen verstehen sich als Anwalt der Kinder und orientieren sich an der Lebenswirklichkeit der Familien (Solidarität). Sie sorgt sich um die Entfaltung der Persönlichkeit und der Lebensmöglichkeiten der Kinder (Personalität). Sie ist offen für alle Kinder und zeigt sich auch verantwortlich für ihre Lebenswelt außerhalb der Einrichtung (Subsidarität). Die Kirche verwirklicht in katholischen Tageseinrichtungen ihren diakonischen Auftrag, aber auch ihre Grundfunktionen der Verkündigung , der Liturgie und des Gemeindeaufbaus. Sie orientiert sich in ihrer ganzheitlichen Erziehung am christlichen Menschenbild und sucht den Dialog und die Begegnung mit den Eltern und Familien. |